Erfolg
Essentiell für den effektiven Erfolg der Business Mediation ist die vermittelnde Einbindung oder Zusammenführung von Gegnern. Die unter strengster gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht stehenden Mediatoren fungieren hierbei gleichsam als kreative Katalysatoren. Sie steuern den Lösungsprozess zwischen den Parteien, in dem die bisher gegnerischen Betroffenen aktiv und selbstbestimmt kooperieren.
EU-Richtlinie
"Das Mediationsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Mit Hilfe von Mediatoren können Parteien ihre Konflikte auf der Basis von Freiwilligkeit und gegenseitigem Einvernehmen lösen. Dadurch wird vermieden, dass Streitigkeiten bis zum bitteren Ende ausgetragen werden und es oft nur Verlierer gibt. Die Parteien ersparen sich zudem zeit- und kostenintensive Gerichichtsverfahren. Mediation nützt damit auch den staatlichen Gerichten, die sich auf die nicht einvernehmlich lösbaren Rechstsstreitigkeiten konzentrieren können. .. das neue Mediationsgesetz stellt eine neue Kultur dar und es wird sicher einige Zeit dauern, bis die Umstellung erfolgt ist. Mit dem vorliegenden Gesetz schlagen wir aber den richtigen Weg hierzu ein."
Pressemitteilung Nr. 2 vom 1. Juni 2012
Bonn. 1. Deutscher Mediatorentag am 16. Juni 2012 im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Statement im Vorfeld seitens des Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg, als Mitglied des Rechtsausschusses maßgeblich an der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Förderung der Mediation beteiligt.
Europäisches Parlament
Am Beginn des dritten Jahrhunderts fließt nunmehr der weltweit sich entwickelnde Mediationsbegriff, durch das Europäische Parlament auch in die europäischen Rechtsordnungen ein. Es finden sich zur Mediation Leitbestimmungen und Empfehlungen unter dem Label "ADR" (Alternative Dispute Resolution) in Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), Empfehlungen Nr. R (98) 1 des Europarates vom 21.1.1998, 98/257/EG vom 30.3.1998 und 2001/310/EG vom 4.4.2001. Am 19.4.2002 hat die Kommission ein "Grünbuch" über alternative Verfahren in Zivil- und Handelssachen vorgelegt.