Freiheit
Individuelle Freiheit ist unabdingbare Voraussetzung für Mediation. Die mit ihr untrennbar verbundene Autonomieentfaltung ist tatsächlich nur möglich im Rahmen einer Rechts- und Freiheitsordnung (inkl. der Scheidungsfreiheit), die solches auch erlaubt. Wo Gleichheit, Möglichkeit zur Kritik und veränderungsorientierter Gestaltungswille gewährleistet sind und der gegebene Handlungsspielraum keinen nachfolgenden Eingriffen unterliegt. Garantierte und für alle rechtlich geschützte Grundfreiheiten sind daher die zentrale Basis jeder mediativen Fragestellung.