Freiheit

Individuelle Freiheit ist unabdingbare Voraussetzung für Mediation. Die mit ihr untrennbar verbundene Autonomieentfaltung ist tatsächlich nur möglich im Rahmen einer Rechts- und Freiheitsordnung (inkl. der Scheidungsfreiheit), die solches auch erlaubt. Wo Gleichheit, Möglichkeit zur Kritik und veränderungsorientierter Gestaltungswille gewährleistet sind und der gegebene Handlungsspielraum keinen nachfolgenden Eingriffen unterliegt. Garantierte und für alle rechtlich geschützte Grundfreiheiten sind daher die zentrale Basis jeder mediativen Fragestellung.

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SPEEDMEDIATION

Kostenübernahme durch Wirtschaftskammer und/oder Rechtsschutzversicherung möglich!

Bedrohliche oder krisenhafte Situationen in Form von Störungen in der internen und externen Kommunikation brechen manchmal völlig überraschend in ein Unternehmen ein. Sofortige Abwehrmaßnahmen dämmen Konfliktkosten zumindest ein oder sind eine Chance und bringen sogar einen Zugewinn. Reagieren Sie je früher desto besser. Auch wenn Sie bereits vor Gericht stehen, kann der Prozess laut EU-Richtlinie jederzeit für eine Mediation unterbrochen werden.


 

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