Mediationsnacht

„…Rechtlich beanstandet hat der Gerichtshof allerdings Teile der Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses, der durchschnittlich 150 planmäßige Flugbewegungen in einer Nacht erlaube, von denen 17 auf die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr, die sogenannte Mediationsnacht, entfallen dürfen. Die Zulassung der 17 Flüge in der Mediationsnacht sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, urteilten die Richter. Auf die Nachtruhe sei in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Diesem Gebot trage der Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend Rechnung. Die von der Planfeststellungsbehörde als Rechtfertigung für die Regelung vorgetragenen Gründe hielten einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand…“

(Auszug aus dem Erkenntnis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 24/2009 zu Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main)

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PRESSEZITATE

Wenn man die vermeidbaren Kosten solcher Konflikte und den entgangenen Nutzen vernünftiger Lösungen zusammenrechnet, kommt man auf mehr als 100 Millionen Euro Schaden im Jahr.

 

Er trug zu einvernehmlichen Lösungen bei umstrittenen Flughafenbauten ebenso bei, wie zu glimpflichen Enden von Nachbarschaftsstreits, Firmenübergaben oder dem Verfahren um neun Deutsche, die in ihrer Gondel 2005 von einer Hubschrauberlast in den Tod gerissen wurden.

 

Mediation wird überall dort gebraucht, wo zwei oder mehrere Geschäftspartner in einen Konflikt geraten, der zu verrechtlichen beginnt.

 

Das ist ein sehr wichtiges Zeichen der Landesregierung. Sie diskutiert damit auf gleicher Augenhöhe mit Betroffenen, Gegnern und Befürwortern und drückt aus, dass es ihr ernst ist, eine Lösung zu finden. Schließlich trifft ja die Landesregierung auch die Entscheidung.


 

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