Ist Vertraulichkeit gegenüber Informationen und Unterlagen gewahrt?

Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.

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PRESSEZITATE

Wenn man die vermeidbaren Kosten solcher Konflikte und den entgangenen Nutzen vernünftiger Lösungen zusammenrechnet, kommt man auf mehr als 100 Millionen Euro Schaden im Jahr.

 

Er trug zu einvernehmlichen Lösungen bei umstrittenen Flughafenbauten ebenso bei, wie zu glimpflichen Enden von Nachbarschaftsstreits, Firmenübergaben oder dem Verfahren um neun Deutsche, die in ihrer Gondel 2005 von einer Hubschrauberlast in den Tod gerissen wurden.

 

Mediation wird überall dort gebraucht, wo zwei oder mehrere Geschäftspartner in einen Konflikt geraten, der zu verrechtlichen beginnt.

 

Das ist ein sehr wichtiges Zeichen der Landesregierung. Sie diskutiert damit auf gleicher Augenhöhe mit Betroffenen, Gegnern und Befürwortern und drückt aus, dass es ihr ernst ist, eine Lösung zu finden. Schließlich trifft ja die Landesregierung auch die Entscheidung.


 

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