Ist Vertraulichkeit gegenüber Informationen und Unterlagen gewahrt?

Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.

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TRANSPARENZ UND INFORMATION

Unsere Publikationen dienen der transparenten Information einer breiteren Öffentlichkeit über die Vorzüge, aber auch Grenzen der Business Mediation. Wir wagen die kritische Auseinandersetzung mit der "scientific community" und eine analytische und nachvollziebare Begründung unserer Methoden.

Die Qual mit Worten (Qualität kommt ja von "quälen"), ist letztlich Basis allen Fortschritts, persönlicher Weiterbildung und wirklich erfolgreicher Business Excellence.


 

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