Wirtschaftsmediation als EU Leitbild

DIE EUROPÄISCHE UNION MACHTS’ MÖGLICH? JEDENFALLS SEI IM FOLGENDEN ARTIKEL AN ZWEI BEISPIELEN FESTGEMACHT, DASS DIE EU NICHT NUR VIEL GELD IN DIE HAND NIMMT UM MEDIATION VORANZUENTWICKELN, SONDERN AUCH FLANKIEREND DIE GESETZLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DAFÜR ZU SCHAFFEN VERSUCHT

Gerhard Falk, Mediation aktuell, 2009

Kroatien als derzeit wohl populärster EU-Beitrittskandidat ist es tatsächlich gelungen, ein mit mehr als einer Million Euro dotiertes EU-Projekt im PHARE Rahmenprogramm, unter der Zahl: „EuropeAid 123293/D/SER/HR“ und dem holprigen Titel „Enhancement of Mediation as an Alternative to Court Based Dispute Settlement“, im Folgenden kurz „Mediationsprojekt“ genannt, zu starten. In charmanter Kombination mit der jüngsten EU-Richtline „Über Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ vom 21. Mai 2008 (Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates), kann sich aus diesem weltweit wohl einzigartigem Entwicklungsprojekt insbesondere für Wirtschaftsmediation, ein unglaublicher Turboeffekt ergeben.

Das erfolgreich verlaufende Mediationsprojekt in englischer Sprache hat eine Laufzeit von Februar 2008 bis November 2009.

 

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