Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.

Kontakt

Bitte geben Sie uns Ihre
Kontaktdaten per Mail bekannt,
wir rufen Sie gerne zurück.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

IHR OPTIMALER NUTZEN

Nutzen auch Sie unsere einzigartigen Erfahrungen aus internationalen Praxiserfolgen für zahlreiche namhafte Unternehmen in Business und Speed Mediation seit Anfang der 90er und vereinbaren Sie sogleich einen persönlichen 
Beratungstermin.

Eine Kostenübernahme durch die Wirtschaftskammer und/oder Rechtsschutzversicherung ist teilweise möglich. Wir beraten Sie gerne, denn unser Streben gilt Ihrem Erfolg und optimalen, maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen durch Business Exzellenz unserer Leistungen.


 

 AGB  |  Impressum  |  Copyright © Dr. Gerhard Falk 2023. All Rights Reserved.