Ja - eine Erfolgsgarantie in Form einer erfolgsorientierten Honorierung kann auf Wunsch des/der Klienten vereinbart werden. Dafür wird zunächst das erwünschte Arbeitsergebnis gemeinsam festgelegt und geprüft, ob Neutralität und Rolle des Mediators gemäß §1 ZivMediatG gewahrt bleiben. Daraufhin wird die Höhe des Erfolgshonorars einvernehmlich festgelegt. Als Ersatz für Bereitschaft und Administration ist vom Klienten lediglich eine Aufwandspauschale von 25% des Fixhonorars zuzügllich notwendiger Spesen und Barauslagen (Gebühren etc.) zu ersetzen. (siehe weiter unter Honorierung)

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