Neben dem Erstgespräch (siehe weiter unter Erstgespräch) erfolgt die Honorarvereinbarung wahlweise auf Wunsch der Klienten in dreierlei Form (siehe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen):

a) Fixes Tages/Stundenhonorar unabhängig von Gegenstand/Inhalt oder Erfolgseintritt. Das Basis-Tages/Stundenhonorar für Präsenzsitzungen beträgt € 2.800/350, zuzüglich MwSt. (Stand: 2016).

b) Gesondert zu vereinbarendes Tages/Stundenhonorar, das sich nach feststellbarer Werthöhe oder besonderem Umfang des Gegenstandes /Inhalts /Aufwands richtet (Richtlinie Rechtsanwaltstarifgesetz). Dies unabhängig vom Erfolgseintritt.

c) Erfolgsorientiertes Honorar. Dafür wird zunächst das erwünschte Arbeitsergebnis gemeinsam festgelegt und geprüft, ob Neutralität und Rolle des Mediators gemäß §1 ZivMediatG gewahrt bleiben. Daraufhin wird die Höhe des Erfolgshonorars einvernehmlich festgelegt. Als Ersatz für Bereitschaft und Administration ist vom Klienten lediglich eine Aufwandspauschale von 25% des Fixhonorars (siehe Honorierung) zuzüglich notwendiger Spesen und Barauslagen (Gebühren etc.) zu ersetzen.

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