Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.

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QUALITATIVER MARKTFÜHRER

Unsere einzigartigen Praxiserfahrungen können auch in Ihr Unternehmen oder Ihre Institution einfließen. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen oder nehmen Sie eine für Unternehmen geförderte "Speedmediation" in Anspruch.

IMAGEZUWACHS

In Summe bewirkt eine mediatorische Ausrichtung Ihres Unternehmens einen Imagezuwachs in der Öffentlichkeit, denn weltweit verkörpert Business Mediation modernen Zeitgeist und Cleverness.


 

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