Können Auftraggeber vorzeitig laufende Aufträge kündigen?

Einfacher strukturierte Aufträge mit regelmäßigen Meetings können jederzeit von jeder Partei schriftlich und formlos bis spätestens eine Woche vor einem Sitzungstermin gekündigt werden. Komplexere Aufträge im Organisations- oder Projektkontext haben eine vertragliche Gesamtgrundlage, in der aufeinander aufbauende Auftragsbundles mit darin definierten Phasen vereinbart werden. Damit verfügen unsere Klienten über eine eindeutige Auftragsbasis und können den betriebswirtschaftlichen Aufwand genau kalkulieren und dem Nutzen sowie der Ertragserwartung gegenüber stellen. Nach Abarbeitung zum Beispiel des Auftragsbundle 1 endet der Gesamtauftrag ganz einfach und eine Weiterführung des immer nur vorausschauend formulierten Auftragsbundle 2 bedarf einer gesonderten Beauftragung. Somit bleibt die grundlegende Freiwilligkeit und erforderliche Eigenmotivation unserer Auftraggeber bestmöglich gewahrt.

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