Die FALK Group stellt entweder ihre eigenen Business Praxisräume in der Zentrale in Klagenfurt für unsere Klienten kostenlos zur Verfügung oder abhängig davon wo sich die Klienten befinden bzw. wie groß die Gruppe ist, auch an anderen geeigneten Orten nach Vereinbarung und gegen Bezahlung allfälliger Kosten durch die Klienten.
? Ziel, Ergebnis, USP der FALK Group Business Mediation Advisory
In erster Linie unser reichhaltiger Erfahrungsschatz und internationale Erfolge als Pionier wie Trendsetter der weltweit erfolgreichen Business Mediation in Österreich sowie in anderen EU-Ländern seit Anfang der 90er Jahre. Die FALK Group versteht sich als Unternehmerin, die die Interessen von Unternehmern anwendungs- und nutzenorientiert interpretiert. Verwertbarkeit und Praxisrelevanz stehen dabei an vorderster Stelle unserer Philosophie. Sie erhalten Sicherheit für Ihre Erfolgsziele auch und vor allem in unternehmenskritischen Situationen. Genauso wie unsere Leistungen, sind alle administrativen Abläufe transparent und nachvollziehbar standardisiert. Unser konsequentes Streben nach "Business Excellence" manifestiert sich in messbaren Leistungen, Ergebnisbeschleunigung und in einem damit fest verbundenen Anspruch nach höchster Qualität mit Erfolgsgarantie. Denn der Aufwand für eine FALK Group Business Mediation Advisory spielt sich nicht nur herein, sondern ihr synergetischer Gesamtnutzen übersteigt den Einsatz zumeist bei weitem.
Die FALK Group Business Mediation beschleunigt beispielsweise kritische Projekte und Bauvorhaben, heikle Neuorganisationen oder Übergaben von Unternehmen sowie die Bewältigung von Unternehmenskrisen oder auch die Aufarbeitung von Unglücksfällen. Dies verbessert beispielsweise die positive Bindung des Personals, die Kundenzufriedenheit, das Zusammenspiel mit Geschäfts- und Kooperationspartnern oder mit der betrieblichen Nachbarschaft. Es steigert die Leistungsfähigkeit des Unternehmens insgesamt.
Unser klares Ziel für Sie ist die beschleunigte Herbeiführung von vorteilhaften Erfolgslösungen bei allen unternehmenskritischen Herausforderungen. Zur künftigen Prävention werden Kommunikation und Früherkennung sowie der rechtliche Rahmen zielwirksam optimiert. Langfristige Einsparungseffekte und verbesserte Schlagkraft sichern dabei die Kosteneffizienz der Maßnahmen.
? Adressaten, Ablauf, Erstgespräch, laufender Gerichtsprozess
Adressanten aus allen denkbaren Branchen sind: Unternehmen jeder Größenordnung, Öffentliche Institutionen, Führungsteams oder etwa auch Zweier- und Dreierkonstellationen in Geschäftspartnerschaften. Zur Ergebnisoptimierung werden dabei in einem "Top-Down" Prozess entweder strategisch mediative Einzelberatungen (Advisory) mit leitenden Entscheidern oder Teamoptimierungen mit Führungskräften durchgeführt.
Wichtig vorweg: Die Kosten für FALK Group Erstgespräche übernimmt teilweise die Wirtschaftskammer oder Ihre Rechtsschutzversicherung - fragen Sie uns. Zunächst ist ein zielwirksames Erstgespräch zur Auftragsklärung in der Dauer von zwei Stunden zu vereinbaren. Sie können dieses alleine oder mit mehreren Personen in Anspruch nehmen. Dabei wird ein erster Befund mit folgenden Inhalten erstellt und binnen 48 Stunden elektronisch geliefert:
- eine Kurzauswertung des schriftlichen "Zielpotential-Tests", den alle Teilnehmenden vor der Erstsitzung ausfüllen dürfen
- eine Einschätzung wie sich Ihre Ausgangssituation und ihr Lösungspotential aus einer externen Expertenperspektive darstellt und
- ob und inwieweit die FALK Group Ihre persönliche Erfolgszielerreichung beschleunigen kann
- ein Flipchart-Fotoprotokoll mit räumlicher Erstvisualisierung des Lösungspotentials und relevanter Systempartner, erabeitet während des Erstgespräches
- falls nötig (manchmal genügt bereits dieses zielwirksame Erstgespräch) eine annäherungsweise Abschätzung des weiteren Zeit- und Geldaufwands soweit möglich, gegliedert in phasenweisen Auftragspackages.
Das Honorar für dieses erfolgsorientierte Inklusivpackage beträgt lediglich € 750,- an unserem Hauptsitz in Klagenfurt, innerhalb ganz Österreichs erfolgt ein Spesenzuschlag von pauschal € 180,- (jeweils zuzüglich MwSt.). Damit schaffen Sie sich die bestmöglichste Sicherheitsbasis für alle weiteren Entscheidungen.
Essentiell für den effektiven Erfolg der Business Mediation ist die vermittelnde Einbindung oder Zusammenführung von gegensätzlichen Interessen. Die unter strengster gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht stehenden Mediatoren fungieren hierbei gleichsam als kreative Katalysatoren. Sie steuern den Lösungsprozess zwischen den Parteien, in dem die bisher gegnerischen Betroffenen aktiv und selbstbestimmt kooperieren. Schrittweise werden dabei Missverständnisse ausgeräumt, zu bearbeitende Themen festgelegt, ein Fahrplan erarbeitet, Interessen herausgearbeitet sowie schließlich Lösungsoptionen kreiert und vereinbart. Verhandelt werden konstruktive Interessen und nicht Positionen oder Negationen.
Zumeist wird Rechtberatung im Einzelfall durch gesonderte Berater, die in den Ablauf eingebunden werden, geleistet.
? Orte, Internationalität, Telekommunikation
Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Effizienz von persönlichen Gesprächen von Angesicht zu Angesicht im Beisein aller Beteiligten am höchsten ist. Empfohlen wird Telekommunikation nur als unterstützende Begleitung oder bei Gefahr in Verzug, wenn keine Alternative möglich ist.
Die Mediatoren der FALK Group arbeiten international, wenn die notwendige Kommunikation in den Sprachen Deutsch oder Englisch geführt wird. In der Vergangenheit wurden Klienten aus Österreich Deutschland, Schweiz, Italien, Kroatien, Slowenien und Liechtenstein mediativ beraten. Im Einzelfall können Mediationen auch in einem anderen Sprachraum geführt werden. Dann sind allerdings seitens des Klienten Dolmetscher hinzuzuziehen. Nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften und bindenden EU-Richtlinien können die eingetragenen FALK Group Mediatoren auch im gesamten EU Raum wirken.
Die FALK Group stellt entweder ihre eigenen Business Praxisräume in der Zentrale in Klagenfurt für unsere Klienten kostenlos zur Verfügung oder abhängig davon wo sich die Klienten befinden bzw. wie groß die Gruppe ist, auch an anderen geeigneten Orten nach Vereinbarung und gegen Bezahlung allfälliger Kosten durch die Klienten.
? Erfolgsgarantie, Förderungen, Rechtsschutzversicherung, Honorierung
Ja - eine Erfolgsgarantie in Form einer erfolgsorientierten Honorierung kann auf Wunsch des/der Klienten vereinbart werden. Dafür wird zunächst das erwünschte Arbeitsergebnis gemeinsam festgelegt und geprüft, ob Neutralität und Rolle des Mediators gemäß §1 ZivMediatG gewahrt bleiben. Daraufhin wird die Höhe des Erfolgshonorars einvernehmlich festgelegt. Als Ersatz für Bereitschaft und Administration ist vom Klienten lediglich eine Aufwandspauschale von 25% des Fixhonorars zuzügllich notwendiger Spesen und Barauslagen (Gebühren etc.) zu ersetzen. (siehe weiter unter Honorierung)
Ja! Wenn Sie Mitglied der Wirtschaftskammer sind wird Ihnen einmalig ein Betrag von € 500 für Mediationsberatungen der FALK Group im Unternehmenskontext vergütet. Bei den Formalitäten hierfür sind wir Ihnen gerne behilflich - rufen Sie uns einfach an.
Ja - zum Großteil! Die meisten Rechtsschutzversicherungen bezahlen neuerdings aus dem Titel Beratungsrechtsschutz bis zu einer gewissen Betragshöhe Ihr erstes Beratungsgespräch bei der FALK Group. Stellen Sie vorweg einfach die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und vereinbaren Sie nach Deckungszusage gleich einen Termin. Wenn Sie uns Ihre Daten zur RS-Versicherungspolizze übermitteln, erledigen wir das gerne für Sie.
Bei längerfristigen Aufträgen sind 50% der gesamten Auftragssumme nach Beginn der ersten Auftragsphase laut Auftragsbeschreibung im Vorhinein fällig. Die restlichen 50% sind nach Durchführung der jeweils definierten Phasen fällig. Erfolgshonorare werden nach Erreichung des definierten Erfolgsziels fällig. Honorare für einmalig stattfindende Beratungen (Mediationen oder Advisories) oder für Trainings, Seminare Kongresse etc. sind gänzlich vorschüssig zu bezahlen.
Neben dem Erstgespräch (siehe weiter unter Erstgespräch) erfolgt die Honorarvereinbarung wahlweise auf Wunsch der Klienten in dreierlei Form (siehe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen):
a) Fixes Tages/Stundenhonorar unabhängig von Gegenstand/Inhalt oder Erfolgseintritt. Das Basis-Tages/Stundenhonorar für Präsenzsitzungen beträgt € 2.800/350, zuzüglich MwSt. (Stand: 2016).
b) Gesondert zu vereinbarendes Tages/Stundenhonorar, das sich nach feststellbarer Werthöhe oder besonderem Umfang des Gegenstandes /Inhalts /Aufwands richtet (Richtlinie Rechtsanwaltstarifgesetz). Dies unabhängig vom Erfolgseintritt.
c) Erfolgsorientiertes Honorar. Dafür wird zunächst das erwünschte Arbeitsergebnis gemeinsam festgelegt und geprüft, ob Neutralität und Rolle des Mediators gemäß §1 ZivMediatG gewahrt bleiben. Daraufhin wird die Höhe des Erfolgshonorars einvernehmlich festgelegt. Als Ersatz für Bereitschaft und Administration ist vom Klienten lediglich eine Aufwandspauschale von 25% des Fixhonorars (siehe Honorierung) zuzüglich notwendiger Spesen und Barauslagen (Gebühren etc.) zu ersetzen.
? Qualitätssicherung, Prinzipien, Werte, Vertrauensschutz
Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.
Um kritische Unternehmenssituationen erfolgsorientiert zu steuern bestehen präzise und klare Prinzipien und Werte. Unsere Methode folgt den Prinzipien der Autonomie und Selbstverantwortlichkeit. Freiwilligkeit, Respekt und Diskretion sind weitere Säulen genauso wie Klarheit, Eindeutigkeit und Einfachheit. Im Mittelpunkt stehen das Interesse, der Vorteil und Erfolg unserer Klienten und ihres unmittelbaren Umfeldes, das als Lösungsressource einbezogen wird.
Unsere Mediatoren und Berater sowie Kooperationspartner sind langjährig erfahrene Mediatoren und Consultants mit unternehmerischer Erfahrung, die sich den Werten der FALK Group verpflichtet fühlen. Sie werden streng nach professioneller Erfahrung, Spezialistenkompetenz, Innovationskraft, Praxisrelevanz der Dienstleistung und Integrität der handelnden Personen ausgewählt. Ihre eingesetzten Methoden und Tools entsprechen stets neuestem, internationalen State-of-the-Art und werden laufend weiter gebildet sowie wissenschaftlich kontrolliert. Unsere Mediatoren und Mitarbeiter unterliegen zudem den strengen Bestimmungen des Mediationsgesetzes. Die FALK Group behauptet daher die österreichische Qualitätsmarktführerschaft in anwendungsorientierter Business Mediation seit den 90ern.
? Kündigungsmöglichkeiten
Die Mediatoren und Berater der FALK Group stehen 100% hinter Ihnen, Ihren Erfolgszielen und den Vereinbarungen in der Auftragsbeschreibung. Sollten während der Abwicklung des Auftrags jedoch unvorhergesehene Umstände eintreten, die der FALK Group eine Weiterarbeit unmöglich machen oder wenn es für die Klienten aus welchen Gründen auch immer von Vorteil ist, dann kann auch die Falk Group einen Auftrag schriftlich kündigen. Dies jedoch nach Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch mit den Klienten erläutern und auf eine zukunftsförderliche Art und Weise.
Einfacher strukturierte Aufträge mit regelmäßigen Meetings können jederzeit von jeder Partei schriftlich und formlos bis spätestens eine Woche vor einem Sitzungstermin gekündigt werden. Komplexere Aufträge im Organisations- oder Projektkontext haben eine vertragliche Gesamtgrundlage, in der aufeinander aufbauende Auftragsbundles mit darin definierten Phasen vereinbart werden. Damit verfügen unsere Klienten über eine eindeutige Auftragsbasis und können den betriebswirtschaftlichen Aufwand genau kalkulieren und dem Nutzen sowie der Ertragserwartung gegenüber stellen. Nach Abarbeitung zum Beispiel des Auftragsbundle 1 endet der Gesamtauftrag ganz einfach und eine Weiterführung des immer nur vorausschauend formulierten Auftragsbundle 2 bedarf einer gesonderten Beauftragung. Somit bleibt die grundlegende Freiwilligkeit und erforderliche Eigenmotivation unserer Auftraggeber bestmöglich gewahrt.