Wie erfolgt die Honorierung der Leistungen der FALK Group?

Neben dem Erstgespräch (siehe weiter unter Erstgespräch) erfolgt die Honorarvereinbarung wahlweise auf Wunsch der Klienten in dreierlei Form (siehe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen):

a) Fixes Tages/Stundenhonorar unabhängig von Gegenstand/Inhalt oder Erfolgseintritt. Das Basis-Tages/Stundenhonorar für Präsenzsitzungen beträgt € 2.800/350, zuzüglich MwSt. (Stand: 2016).

b) Gesondert zu vereinbarendes Tages/Stundenhonorar, das sich nach feststellbarer Werthöhe oder besonderem Umfang des Gegenstandes /Inhalts /Aufwands richtet (Richtlinie Rechtsanwaltstarifgesetz). Dies unabhängig vom Erfolgseintritt.

c) Erfolgsorientiertes Honorar. Dafür wird zunächst das erwünschte Arbeitsergebnis gemeinsam festgelegt und geprüft, ob Neutralität und Rolle des Mediators gemäß §1 ZivMediatG gewahrt bleiben. Daraufhin wird die Höhe des Erfolgshonorars einvernehmlich festgelegt. Als Ersatz für Bereitschaft und Administration ist vom Klienten lediglich eine Aufwandspauschale von 25% des Fixhonorars (siehe Honorierung) zuzüglich notwendiger Spesen und Barauslagen (Gebühren etc.) zu ersetzen.

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PRESSEZITATE

Wenn man die vermeidbaren Kosten solcher Konflikte und den entgangenen Nutzen vernünftiger Lösungen zusammenrechnet, kommt man auf mehr als 100 Millionen Euro Schaden im Jahr.

 

Er trug zu einvernehmlichen Lösungen bei umstrittenen Flughafenbauten ebenso bei, wie zu glimpflichen Enden von Nachbarschaftsstreits, Firmenübergaben oder dem Verfahren um neun Deutsche, die in ihrer Gondel 2005 von einer Hubschrauberlast in den Tod gerissen wurden.

 

Mediation wird überall dort gebraucht, wo zwei oder mehrere Geschäftspartner in einen Konflikt geraten, der zu verrechtlichen beginnt.

 

Das ist ein sehr wichtiges Zeichen der Landesregierung. Sie diskutiert damit auf gleicher Augenhöhe mit Betroffenen, Gegnern und Befürwortern und drückt aus, dass es ihr ernst ist, eine Lösung zu finden. Schließlich trifft ja die Landesregierung auch die Entscheidung.


 

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