Am Beginn des dritten Jahrhunderts fließt nunmehr der weltweit sich entwickelnde Mediationsbegriff, durch das Europäische Parlament auch in die europäischen Rechtsordnungen ein. Es finden sich zur Mediation Leitbestimmungen und Empfehlungen unter dem Label "ADR" (Alternative Dispute Resolution) in Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), Empfehlungen Nr. R (98) 1 des Europarates vom 21.1.1998, 98/257/EG vom 30.3.1998 und 2001/310/EG vom 4.4.2001. Am 19.4.2002 hat die Kommission ein "Grünbuch" über alternative Verfahren in Zivil- und Handelssachen vorgelegt.

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